Umsatzsteuer-Quick-Check

OSS oder nicht?

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob das One-Stop-Shop-Verfahren für Ihre grenzüberschreitenden EU-B2C-Umsätze relevant ist oder freiwillig sinnvoll sein kann.

Wann ist OSS relevant?

OSS betrifft insbesondere grenzüberschreitende B2C-Umsätze innerhalb der EU, etwa Fernverkäufe von Waren oder bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen.

Schritt für Schritt

OSS-Quick-Check starten

Wählen Sie jeweils die Antwort, die am besten zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

1. Verkaufen Sie an Privatpersonen in anderen EU-Ländern?

Relevant sind B2C-Umsätze, also Verkäufe oder Leistungen an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten.

2. Welche Art von Umsätzen haben Sie?

OSS ist insbesondere bei Warenlieferungen an Privatkunden in andere EU-Staaten und bestimmten Dienstleistungen relevant.

3. Überschreiten Ihre grenzüberschreitenden EU-B2C-Umsätze 10.000 € netto?

Wird die EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 € im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr überschritten, ist grundsätzlich die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes relevant.

4. Möchten Sie Einzelregistrierungen in mehreren EU-Staaten vermeiden?

Ein wesentlicher Vorteil von OSS ist die zentrale Meldung und Zahlung über das Bundeszentralamt für Steuern.

5. Verkaufen Sie über Marktplätze oder elektronische Schnittstellen?

Bei Plattformen und elektronischen Schnittstellen können besondere Umsatzsteuerregeln greifen.

6. Importieren Sie Waren aus Drittstaaten bis 150 € Warenwert?

Für bestimmte Einfuhren mit geringem Sachwert kann statt OSS das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) relevant sein.

Ihre unverbindliche Ersteinschätzung