Jahresabschluss für UG & kleine GmbH

Jahresabschluss: schlank, digital, fristgerecht.

Als Kleinstkapitalgesellschaft profitieren UG und kleine GmbH von deutlichen Erleichterungen nach § 267a HGB – verkürzte Bilanz, kein Anhang, Hinterlegung statt Veröffentlichung. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss digital, zum Festpreis und kümmern uns um die Einreichung beim Unternehmensregister.

Digital deutschlandweit · erstellt vom Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · inkl. Steuererklärungen möglich

Für wen ist diese Seite?

  • ✓ UG (haftungsbeschränkt) – auch im ersten Geschäftsjahr
  • ✓ Kleine GmbH mit überschaubarem Geschäftsbetrieb
  • ✓ Holding-Gesellschaften ohne operatives Geschäft
  • ✓ Ruhende oder umsatzarme Kapitalgesellschaften
  • ✓ Gründer, deren erster Abschluss jetzt ansteht
  • ✓ Wechsler, die eine digitale Kanzlei mit Festpreis suchen

Was ist eine Kleinstkapitalgesellschaft?

Der Begriff stammt aus § 267a HGB. Eine Kapitalgesellschaft – typischerweise eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH – gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet:

450.000 €

Bilanzsumme

900.000 €

Umsatzerlöse

10

Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Die allermeisten neu gegründeten UGs und GmbHs liegen deutlich unter diesen Schwellen – und können damit die Erleichterungen des HGB voll ausschöpfen. Genau hier setzt unser Angebot an: ein rechtssicherer Jahresabschluss ohne unnötigen Aufwand.

Diese Erleichterungen nutzen wir für Sie

Verkürzte Bilanz

Statt einer vollständigen Gliederung genügt eine stark verkürzte Bilanz mit wenigen Hauptposten – weniger Aufwand, weniger Angriffsfläche.

Kein Anhang erforderlich

Kleinstkapitalgesellschaften können auf den Anhang verzichten. Wenige Pflichtangaben werden stattdessen direkt unter der Bilanz ausgewiesen.

Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV darf in stark zusammengefasster Form aufgestellt werden – Ihre Ertragslage bleibt intern transparent, nach außen schlank.

Hinterlegung statt Offenlegung

Die Bilanz wird beim Unternehmensregister nur hinterlegt und ist nicht frei im Internet einsehbar. Wettbewerber sehen Ihre Zahlen nicht ohne Weiteres.

Fristen, die Sie kennen müssen

Auch die kleinste UG hat feste Pflichten. Zwei Fristen sind entscheidend:

Aufstellung

6 Monate

nach dem Abschlussstichtag muss der Jahresabschluss aufgestellt sein – bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr also bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Hinterlegung

12 Monate

nach dem Abschlussstichtag muss der Abschluss elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt sein – sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

Wichtig: Die Offenlegungspflicht gilt auch für ruhende Gesellschaften und Gesellschaften ohne Umsatz – solange die UG oder GmbH im Handelsregister eingetragen ist.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1

    Kurzes Erstgespräch & Festpreis

    Wir klären Rechtsform, Geschäftsjahr und Umfang – und Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot. Keine Überraschungen.

  2. 2

    Digitale Unterlagenübergabe

    Belege, Kontoauszüge und Buchhaltungsdaten übermitteln Sie digital – gerne direkt aus Ihrem Buchhaltungstool.

  3. 3

    Erstellung von Abschluss & Steuererklärungen

    Wir erstellen Bilanz und GuV unter Ausnutzung aller Erleichterungen sowie auf Wunsch Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung.

  4. 4

    Hinterlegung & Fristenkontrolle

    Wir übernehmen die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister und behalten Ihre Fristen auch im Folgejahr im Blick.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Was ist eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB?

Eine Kapitalgesellschaft, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet: 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Die meisten UGs und jungen GmbHs fallen darunter.

Muss eine UG ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen statt sie zu veröffentlichen. Sie ist dann nicht frei einsehbar, sondern wird Dritten nur auf Antrag gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.

Welche Fristen gelten für Aufstellung und Hinterlegung?

Aufstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschlussstichtag, Hinterlegung bzw. Offenlegung spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag. Bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr also 30. Juni bzw. 31. Dezember des Folgejahres.

Was passiert, wenn ich die Offenlegung versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das gilt auch für ruhende oder umsatzlose Gesellschaften. Wer die Frist versäumt hat, sollte schnell handeln – wir unterstützen auch bei versäumten Abschlüssen aus Vorjahren.

Braucht meine UG einen Anhang zum Jahresabschluss?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften können auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Pflichtangaben – etwa zu Haftungsverhältnissen und Krediten an Geschäftsführer – unter der Bilanz ausgewiesen werden. Das übernehmen wir für Sie.

Was kostet der Jahresabschluss für eine UG oder kleine GmbH?

Das hängt vom Umfang der Buchhaltung und der Zahl der Geschäftsvorfälle ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie von uns ein verbindliches Festpreis-Angebot – transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.

Ihr Jahresabschluss steht an?

Fordern Sie jetzt Ihr Festpreis-Angebot an – digital, fristgerecht und mit allen Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften.